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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt
  1. 1. Geltungsbereich
  2. 2. Vertragsgegenstand
  3. 3. Nutzungsbedingungen
  4. 4. Mobile-Anwendungen (Apple App Store, Google Play)
  5. 5. App-spezifische Bedingungen
  6. 6. Verfügbarkeit und Support
  7. 7. Zahlungsbedingungen
  8. 8. Vertragslaufzeit und Kündigung
  9. 9. Datenschutz und Datensicherheit
  10. 10. Haftung
  11. 11. Geistiges Eigentum
  12. 12. Werkverträge (Auftragsentwicklung)
  13. 13. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der IWAASS OG, Hartiggasse 4, A-7202 Bad Sauerbrunn (im Folgenden „Anbieter"), und dem Kunden über die Nutzung von Softwareprodukten und Dienstleistungen des Anbieters.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Die hier geregelten SaaS- und Mobile-App-Leistungen richten sich ausschließlich an Geschäftskunden im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB). Sie sind nicht für die Nutzung durch Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bestimmt. Für Bestellungen physischer Waren über shop.iwaass.at (Hardware, Verbrauchsmaterial, Merchandise) gelten die separaten Shop-AGB; auch der Online-Shop richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Software-as-a-Service (SaaS) Dienstleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Der Anbieter stellt dem Kunden die vereinbarte Software über das Internet zur Nutzung bereit.

Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Anbieter behält sich vor, die Software im Rahmen von Updates und Weiterentwicklungen zu verbessern, ohne den wesentlichen Funktionsumfang einzuschränken.

3. Nutzungsbedingungen

Der Kunde erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Recht zur Nutzung der bereitgestellten Software gemäß den vereinbarten Konditionen.

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Die Software nur im Rahmen des vereinbarten Nutzungsumfangs zu verwenden.
  • Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
  • Die Software nicht zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu manipulieren.
  • Keine Inhalte über die Software zu verbreiten, die gegen geltendes Recht verstoßen.

4. Mobile-Anwendungen (Apple App Store, Google Play)

Soweit der Anbieter dem Kunden Anwendungen für mobile Endgeräte (iOS, Android) bereitstellt, gelten ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen folgende Regelungen.

4.1 App-Store-Vermittlung. Die Mobile-Anwendungen werden über die Apple App Store-Plattform der Apple Inc. bzw. die Google Play-Plattform der Google LLC zum Download angeboten. Die Beziehung zwischen dem Endnutzer (Mitarbeiter des Kunden) und dem jeweiligen App-Store-Betreiber unterliegt den Apple Media Services Terms and Conditions bzw. den Google Play Nutzungsbedingungen und ist nicht Gegenstand dieser AGB.

4.2 Verfügbarkeit in den App-Stores. Apple und Google können die Anwendungen im Rahmen ihrer eigenen Richtlinien jederzeit zurückziehen, sperren oder unzugänglich machen. Der Anbieter hat auf solche Maßnahmen nur eingeschränkten Einfluss und wird im Anlassfall unverzüglich angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung treffen.

4.3 Fortentwicklung. Der Anbieter ist berechtigt, die Mobile-Anwendungen jederzeit fortzuentwickeln, insbesondere zur Behebung von Fehlern, zur Verbesserung der Sicherheit, zur Anpassung an neue gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen sowie an geänderte Anforderungen der App-Store-Betreiber. Wesentliche Funktionsänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt.

4.4 Informationspflicht bei Standortdaten. Werden im Rahmen der Mobile-Anwendungen GPS- oder Standortdaten erfasst (etwa für ein digitales Fahrtenbuch oder Zeiterfassung am Einsatzort), ist der Kunde verpflichtet, mitfahrende oder anwesende Personen über die Datenerfassung im erforderlichen Umfang zu informieren (Art. 13 DSGVO). Diese Informationspflicht trifft den Kunden als Verantwortlichen; der Anbieter wirkt lediglich als Auftragsverarbeiter.

4.5 Verantwortung für Eingaben. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der über die Anwendungen erfassten oder bearbeiteten Daten — insbesondere für gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen wie Fahrtenbücher (§ 132 BAO), Arbeitszeit-Aufzeichnungen oder Kassenjournale — liegt beim Kunden bzw. dem jeweils erfassenden Mitarbeiter. Eine Haftung des Anbieters für steuerliche oder sonstige rechtliche Folgen unrichtiger Eingaben ist ausgeschlossen.

4.6 Compliance-Versprechen. Aussagen wie „RKSV-konform" (POS2GO Hauptkasse zusammen mit der Bonier-App POS2GO Pocket — die RKSV-Signatur und der manipulationssichere Belegspeicher werden zentral durch das Haupt-Kassensystem geführt; die Pocket-App synchronisiert ihre Bonier-Vorgänge mit diesem zentralen Belegspeicher), „finanzamtsfertig nach § 132 BAO" (Kilometer2Go) oder „auditierbar nach § 26 AZG" (Zeit2Go) beziehen sich auf den vom Anbieter verantworteten Funktionsumfang der jeweiligen Anwendung. Sie setzen voraus, dass der Kunde die vorgesehenen Bedienschritte korrekt und lückenlos ausführt — insbesondere Tages- bzw. Monatsabschlüsse, Belegspeicherung, Aktivierung der Signaturkarte (POS2GO), korrekte Klassifizierung von Fahrten (Kilometer2Go) und vollständige Erfassung. Eine Haftung des Anbieters für gesetzliche Sanktionen, die aus unvollständiger oder unzutreffender Bedienung durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter resultieren, ist ausgeschlossen.

4.7 Mitbestimmung bei Mitarbeiter-Datenerfassung. Bei Anwendungen, die personenbezogene Daten von Arbeitnehmern erfassen (z. B. Arbeitszeit-Erfassung, GPS-Fahrtenbuch, Asset-Zuordnung über NFC), liegt es in der Verantwortung des Kunden, die jeweils anwendbaren arbeitsrechtlichen Mitbestimmungspflichten (§ 96 ArbVG bzw. vergleichbare Regelungen anderer Rechtsordnungen) sowie die Pflicht zur Information und Einbindung des Betriebsrats vor Inbetriebnahme zu beachten. Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Anfrage durch Bereitstellung technischer Dokumentation für eine Betriebsvereinbarung.

4.8 Anwendungen mit Kennzahlen- und Geschäftsdaten-Zugriff. Bei Anwendungen, die Echtzeit-Kennzahlen oder vertrauliche Geschäftsdaten am Mobilgerät oder am Apple-Watch-Zifferblatt anzeigen (insbesondere BossApp auf iPhone und Apple Watch), gelten ergänzend:

  • Der Kunde ist verpflichtet, die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für sich und alle berechtigten Mitarbeiter zu aktivieren, die ausgegebenen Notfall-Codes sicher und getrennt vom autorisierenden Gerät aufzubewahren und einen Verlust oder Verdacht des Missbrauchs unverzüglich an support@iwaass.at zu melden, damit der Anbieter den betreffenden Account sperren kann.
  • Geschäftliche Kennzahlen unterliegen einer erhöhten Vertraulichkeitspflicht des Kunden bei der Geräte-Auswahl, Display-Sichtbarkeit (insbesondere Watch-Complications in öffentlichen Räumen) und Weitergabe an Dritte.
  • Der Anbieter speichert Kennzahlen-Daten ausschließlich im für die Anzeige und ggf. das Offline-Caching notwendigen Umfang. Support-Mitarbeiter erhalten Lese-Zugriff auf Kennzahlen-Daten nur nach explizit dokumentierter Anforderung des Kunden zwecks Fehlerbehebung; ein Hinweis erfolgt im Audit-Log.

5. App-spezifische Bedingungen

Dieser Abschnitt regelt zusätzliche, app-spezifische Bedingungen für einzelne IWAASS-Mobile-Anwendungen. Er ergänzt die generischen Mobile-App-Klauseln aus § 4; die übrigen Bestimmungen dieser AGB (Verfügbarkeit, Vergütung, Datenschutz, Haftung, Werkverträge) gelten unverändert auch für die unter § 5 genannten Anwendungen.

5.1 Kilometer2Go

App-Identifikation. Bundle-Identifier com.iwaass.kilometer2go, Plattformen Apple App Store (iOS), Google Play Store (Android). Stand des Abschnitts: 2026-05-04.

Zweck der App. Kilometer2Go ist ein mobiles Fahrtenbuch zur Erfassung dienstlicher Fahrten. Aufzeichnung und Speicherung der Fahrtdaten dienen der Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 132 BAO, 7 Jahre) sowie dem Nachweis der dienstlichen Nutzung von Fahrzeugen gegenüber dem Finanzamt.

Verfügbarkeit der Backend-Dienste. Der Anbieter betreibt die für den App-Betrieb erforderlichen Backend-Endpunkte (auth.iwaass.at, kilometer2go-api.iwaass.at, logging.iwaass.at) mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, ausgenommen geplanter Wartungsarbeiten. Diese SLA entspricht der allgemeinen Regelung in § 6 dieser AGB.

Datenschutz. Die für Kilometer2Go geltende Datenschutzerklärung mit allen Datenkategorien, Speicherfristen und Rechtsgrundlagen findet sich unter iwaass.at/datenschutz.html#mobile-kilometer2go. Bei Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gilt der separate Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

Unterstützte System-Versionen. Aktuell unterstützt: iOS 16+ und Android 11+ (API-Level 30+). Eine Gewährleistung für die Kompatibilität mit älteren System-Versionen oder mit allen am Markt verfügbaren Endgeräten wird nicht übernommen.

Funkloch-Puffer und lokale Speicherung. Die App speichert nicht-synchronisierte Fahrtdaten lokal in einer geräte-eigenen SQLite-Datenbank und überträgt sie nach Wiederherstellung der Internet-Verbindung an das Backend. Eine vollständige Verlustfreiheit unter allen Bedingungen — etwa bei plötzlichem Geräte-Defekt vor erfolgter Synchronisation — kann nicht garantiert werden; der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, dass aufgezeichnete Fahrten erfolgreich an das Backend übertragen wurden.

Informationspflicht bei GPS-Tracking. Wird das GPS-Tracking auf Fahrten mit mehreren Insassen genutzt, ist der Kunde dafür verantwortlich, die mitfahrenden Personen über die Datenerfassung im erforderlichen Umfang zu informieren (Art. 13 DSGVO). Diese Pflicht ergibt sich ergänzend aus § 4.4 dieser AGB.

Verantwortung für Fahrtenbuch-Daten. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Fahrtenbuch-Daten — insbesondere Beruflich-/Privat-Klassifikation, Fahrtzweck und Start-/End-Kilometerstände — liegt beim Kunden bzw. dem jeweils erfassenden Mitarbeiter. Eine Haftung des Anbieters für steuerliche oder rechtliche Folgen unrichtiger Fahrtenbuch-Einträge ist gemäß § 4.5 und § 10 dieser AGB ausgeschlossen.

6. Verfügbarkeit und Support

Der Anbieter ist bestrebt, eine Verfügbarkeit der SaaS-Dienste von 99 % im Jahresmittel zu gewährleisten. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.

Support wird während der Geschäftszeiten (Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr) per E-Mail und Telefon geleistet.

7. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisverzeichnis oder der individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten anzupassen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung in Verzug ist.

9. Datenschutz und Datensicherheit

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

Subprozessoren. Der Anbieter setzt zur Erbringung der Leistungen folgende Subprozessoren ein:

  • Microsoft Azure (Microsoft Corporation, EU-Region Westeuropa) — Hosting, Datenbank, Backups, Blob-Storage
  • SendGrid / Twilio Inc. (Vereinigte Staaten) — transaktionaler E-Mail-Versand; Übermittlung gestützt auf EU-Standardvertragsklauseln (SCC) gem. Art. 46 DSGVO
  • Stripe Payments Europe Ltd. (Irland) — Zahlungsabwicklung im Online-Shop
  • Apple Inc. (Vereinigte Staaten) und Google LLC (Vereinigte Staaten) — Vermittlung der Mobile-Anwendungen über die jeweiligen App-Stores; Übermittlung gestützt auf SCC
  • LLM-API-Provider (z. B. Anthropic PBC, OpenAI Inc., Mistral AI SAS — je nach individueller Konfiguration des KI-Chatbots HoschiKI) — Verarbeitung von Chat-Anfragen und Wissensbasis-Auszügen; bei US-Anbietern Übermittlung gestützt auf SCC. Optional setzt der Kunde lokal gehostete Modelle ein, in diesem Fall entfällt die Drittlandübermittlung.

Eine aktuelle Liste der Subprozessoren wird im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereitgestellt. Der Kunde wird vor Hinzunahme weiterer Subprozessoren in Textform informiert und kann der Änderung aus wichtigem Grund binnen vier Wochen widersprechen.

10. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten gezahlte Vergütung.

Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Störungen des Internets oder durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht werden.

Der Anbieter haftet ferner nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Eingaben des Kunden oder seiner Mitarbeiter in den vom Anbieter bereitgestellten Anwendungen verursacht werden. Die Verantwortung für die Richtigkeit erfasster Daten — insbesondere für gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungen wie Fahrtenbücher, Arbeitszeit-Aufzeichnungen oder Kassenjournale — liegt beim Kunden.

KI-generierte Inhalte (HoschiKI und vergleichbare Anwendungen). Soweit der Anbieter Anwendungen mit KI-gestützter Inhalts-Generierung bereitstellt, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität KI-generierter Antworten. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor Verwendung gegenüber Dritten — insbesondere gegenüber seinen eigenen Endkunden — auf Plausibilität zu prüfen. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Weitergabe von KI-Ausgaben durch den Kunden gegenüber dessen Endkunden entstehen, sofern der Anbieter den zugrundeliegenden Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Wissensbasis-Inhalte. Lädt der Kunde eigene Dokumente in die KI-Wissensbasis (RAG-Pipeline), versichert er, dass er die hierfür erforderlichen Urheber-, Marken- und sonstigen Rechte besitzt oder eine entsprechende Berechtigung des Rechteinhabers vorliegt. Der Kunde stellt den Anbieter von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus dem Hochladen rechteverletzender Inhalte resultieren.

11. Geistiges Eigentum

Alle Rechte an der vom Anbieter im Rahmen der SaaS- und Mobile-App-Leistungen bereitgestellten Standard-Software, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erwirbt lediglich die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

Auftragsentwicklung (Custom-Code). Bei kostenpflichtigen Werk- bzw. Werklieferungsverträgen über die Erstellung individueller Software (z. B. Custom-Apps, Web-Portale, Custom-Shops, Schnittstellen-Implementierungen) überträgt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten, unterlizenzierbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte am eigens für den Kunden erstellten Custom-Code (§ 24 UrhG). Hiervon ausgenommen sind:

  • vorbestehende Bibliotheken, Frameworks und Komponenten des Anbieters, an denen dem Kunden ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des Custom-Codes eingeräumt wird;
  • Open-Source-Komponenten Dritter, die unter ihren jeweiligen Originallizenzen (z. B. MIT, Apache 2.0, BSD, GPL) weitergegeben werden — eine entsprechende Lizenz-Übersicht wird mit der Code-Übergabe ausgehändigt.

Der Anbieter ist berechtigt, das im Custom-Projekt erworbene allgemeine Know-how (Patterns, Architektur-Entscheidungen, nicht-vertrauliche Lessons Learned) für andere Projekte zu nutzen, solange dabei keine kundenspezifischen Inhalte oder Geschäftsgeheimnisse verwertet werden.

12. Werkverträge (Auftragsentwicklung)

Soweit der Anbieter über die Erstellung individueller Software für den Kunden Werk- bzw. Werklieferungsverträge schließt — insbesondere App-Entwicklung, Web-Portale, Custom-Shops, Schnittstellen-Implementierungen sowie vergleichbare Auftragsarbeiten der Service-Linie iwaass.at/leistungen/* —, gelten ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen die folgenden Regelungen.

12.1 Discovery-Workshop. Vor Abschluss eines verbindlichen Werkvertrags führt der Anbieter regelmäßig einen kostenpflichtigen Discovery-Workshop durch, in dem Anforderungen, Lösungsskizze, Aufwand und Festpreis erarbeitet werden. Die Workshop-Vergütung (üblicherweise zwischen € 1.500 und € 3.500 netto) wird im Falle einer anschließenden Beauftragung in voller Höhe auf die Werkvertrags-Vergütung angerechnet. Ein verbindliches Festpreis-Angebot des Anbieters setzt einen abgeschlossenen Discovery-Workshop voraus.

12.2 Leistungsumfang und Pflichtenheft. Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem im Discovery-Workshop erarbeiteten und von beiden Parteien schriftlich freigegebenen Pflichtenheft (oder vergleichbarer Spezifikation) sowie dem Festpreis-Angebot. Funktionalität, die nicht im Pflichtenheft beschrieben ist, ist nicht Vertragsbestandteil.

12.3 Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Zugänge zur Verfügung — insbesondere Texte, Bilder, Logos, Markenrichtlinien, Zugangsdaten zu Drittsystemen, Test-Daten, App-Store-Entwickler-Accounts (Apple Developer Program, Google Play Console). Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und reagiert auf Reviews, Freigaben und Rückfragen binnen angemessener Frist (regelmäßig 5 Werktage). Verzögerungen aus mangelnder Mitwirkung verlängern Liefertermine entsprechend und sind kein Verzug des Anbieters.

12.4 Vergütung und Zahlungsplan. Die Vergütung wird als Festpreis nach abgeschlossenem Discovery-Workshop vereinbart. Sofern nicht abweichend geregelt, gilt folgender Zahlungsplan: 30 % Anzahlung bei Beauftragung, 40 % bei Lieferung der Beta-Version zur Abnahme-Prüfung, 30 % nach erfolgter Abnahme. Bei Projekten mit überjähriger Laufzeit kann der Anbieter alternativ Meilenstein- oder monatliche Teilzahlungen vereinbaren. Time-&-Material-Abrechnungen werden monatlich nach Aufwand fakturiert.

12.5 Change Requests. Wünscht der Kunde Änderungen oder Ergänzungen, die über das Pflichtenheft hinausgehen, erstellt der Anbieter ein schriftliches Change-Request-Angebot mit Aufwand, Termin- und ggf. Kostenfolge. Die Umsetzung beginnt erst nach schriftlicher Beauftragung des Change Requests durch den Kunden. Bereits laufende Liefertermine verschieben sich entsprechend.

12.6 Abnahme. Nach Lieferung des Werkes oder eines abnahmefähigen Teilwerkes erklärt der Kunde die Abnahme schriftlich oder per E-Mail. Werden bei der Abnahme-Prüfung wesentliche Mängel festgestellt, hat der Kunde diese binnen 10 Werktagen schriftlich zu rügen; der Anbieter beseitigt sie und legt erneut zur Abnahme vor. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung weder eine schriftliche Abnahme noch eine schriftliche Mängelrüge oder nimmt der Kunde das Werk produktiv in Betrieb (z. B. Live-Schaltung im Produktiv-Browser, Veröffentlichung im App-Store), gilt das Werk als abgenommen (Abnahmefiktion).

12.7 Gewährleistung. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme und beträgt ein Jahr. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Anbieter zur Verbesserung berechtigt; schlägt diese innerhalb angemessener Frist (in der Regel zwei Verbesserungsversuche) fehl, kann der Kunde nach Wahl Preisminderung oder Wandlung verlangen. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels bei Abnahme liegt beim Kunden (§ 924 ABGB nicht anwendbar zwischen Unternehmern). Schadensersatzansprüche richten sich nach § 10 dieser AGB.

12.8 App-Store-Submission und Hersteller-Reviews. Bei Mobile-App-Entwicklungen führt der Anbieter die Submission im Apple App Store bzw. Google Play durch — sofern der Kunde dem Anbieter Zugriff auf seinen Apple-Developer- bzw. Google-Play-Console-Account einräumt. Der Anbieter schuldet die Submission und die Reaktion auf Reviewer-Rückfragen mit angemessener Sorgfalt, übernimmt aber keine Erfolgsgarantie für die Freischaltung der App durch Apple oder Google. Mehraufwand durch wiederholte Reviewer-Rückfragen aus vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z. B. nachträgliche Richtlinien-Änderungen) kann nach Aufwand verrechnet werden. Apple- und Google-Gebühren (Developer-Program, In-App-Purchases) trägt der Kunde.

12.9 Hosting, Betrieb, Wartung. Soweit nicht anders vereinbart, ist der laufende Betrieb des fertiggestellten Werkes (Hosting, Updates, Sicherheits-Patches, Bug-Fixing nach Ablauf der Gewährleistung) nicht Bestandteil des Werkvertrags und wird in einem separaten Wartungs- oder SaaS-Vertrag geregelt. Bietet der Anbieter Hosting-Leistungen an, gelten ergänzend die Bestimmungen der §§ 2–9 dieser AGB.

12.10 Subunternehmer. Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Er haftet für deren Leistung wie für eigenes Verhalten. Subunternehmer sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

12.11 Vertraulichkeit und Mitarbeiter-Schutz. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (technische Spezifikationen, Geschäftsgeheimnisse, Quellcode, Kundendaten) auch über das Vertragsende hinaus für die Dauer von fünf Jahren geheim zu halten. Beide Parteien verpflichten sich für die Dauer der Vertragsbeziehung sowie zwölf Monate darüber hinaus, keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben oder anzustellen.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Landesgericht Eisenstadt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Stand: 6. Mai 2026

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